Zweckverband Entwicklungsgemeinschaft Altenholz-Dänischenhagen-Kiel
Altenholz, Dänischenhagen und Kiel arbeiten weiterhin eng zusammen
Eine erfolgreiche interkommunale Zusammenarbeit wird ausgebaut: Bereits 1997 gründeten die Gemeinden Altenholz und Dänischenhagen im Kreis Rendsburg-Eckernförde und die Landeshauptstadt Kiel einen Zweckverband zur Entwicklung eines gemeinsamen Gewerbegebiets in Altenholz und Dänischenhagen. Nun soll mit dem sogenannten vierten Quadranten die letzte verbliebene Teilfläche gemeinsam entwickelt werden. Dafür aktualisierten die drei Verbandsmitglieder jetzt den öffentlich-rechtlichen Vertrag, der die Grundlage für die enge Zusammenarbeit bildet.
Bürgermeister Mike Buchau (Altenholz), Bürgermeister Olaf Kühl (Dänischenhagen) und Oberbürgermeister Ulf Kämpfer (Kiel) unterzeichneten die Neufassung des öffentlich-rechtlichen Vertrags zum Zweckverband „Entwicklungsgemeinschaft Altenholz-Dänischenhagen-Kiel“ am 19. April 2024 im Rathaus der Gemeinde Altenholz. Der Vertrag sieht unter anderem vor, dass der Zweckverband die bereits entwickelten drei Teilflächen des Gewerbegebiets verwaltet und für die neue vierte Teilfläche ein Gesamtkonzept erarbeitet. Die ebenfalls überarbeitete Verbandssatzung regelt neben der Form der Zusammenarbeit auch die Verteilung der Einnahmen und Kosten aus den Grund- und Gewerbesteuerzahlungen unter den drei Kommunen.
Der Altenholzer Bürgermeister Mike Buchau ist Vorsteher des Zweckverbands und erinnert an die Anfänge: „Vor 25 Jahren haben der Bürgermeister Horst Striebich aus Altenholz, der Bürgermeister Wolfgang Steffen aus Dänischenhagen und der Bürgermeister Karl-Heinz Zimmer aus Kiel den Zweckverband Entwicklungsgemeinschaft gegründet. Ich freue mich riesig, dass ich als Verbandvorsteher zusammen mit Bürgermeister Olaf Kühl und OB Dr. Ulf Kämpfer nun den nächsten Schritt gehen und ein weiteres Gewerbeareal entwickeln kann. Nach all‘ den Jahren ist die Zusammenarbeit stabil geblieben und sogar weiter zusammengewachsen. Für die Entwicklung des gemeinschaftlichen Zweckverbandes möchte ich mich bei allen Unterstützern und vor allem auch bei allen Fraktionen der Rathäuser bedanken.“
Bislang besteht das interkommunale Gebiet aus zwei Teilflächen mit Gewerbe an der Teichkoppel in Dänischenhagen (14,5 Hektar) und Altenholz (4,95 Hektar) sowie dem Wohn- und Gewerbegebiet am Erdbeerfeld in Altenholz (15,3 Hektar). Der neue vierte Quadrant des Gebiets liegt in Dänischenhagen und soll etwa 16 Hektar groß sein – zuzüglich 3 Hektar Retentionsfläche für das dort anfallende Regenwasser. Weitere 5 Hektar werden als Ausgleichsfläche ausgewiesen. Dafür hat die Gemeinde Dänischenhagen die Änderung des Flächennutzungsplanes und die Aufstellung des Bebauungsplanes auf den Weg gebracht.
Im Zuge dessen werden die Auswirkungen auf die Umgebung untersucht und bewertet. Neben Klima- und Artenschutz umfasst dies auch archäologische Voruntersuchungen. Dabei wurden in einer bandförmigen Teilfläche von weniger als einem Hektar inzwischen 75 Funde aus der vorrömischen Eisenzeit aufgenommen. Diese werden derzeit kartiert, eine Hauptuntersuchung wird folgen und zeitnah vom archäologischen Landesamt koordiniert. „Durch die frühzeitige Durchführung der Voruntersuchung erwarten wir derzeit kaum Auswirkungen auf den Erschließungsbeginn, der Ende 2025 geplant ist“, so Bürgermeister Olaf Kühl.
Die Kieler Wirtschaftsförderungsgesellschaft „KiWi GmbH“ wird die Projektsteuerung für die Erschließungsplanung und -durchführung übernehmen und insofern für den Zweckverband an der Schnittstelle zwischen Bauleitplanung und Erschließung arbeiten. Die Erschließungsplanung soll im Mai vergeben werden.
Bereits jetzt können sich interessierte Unternehmen per Email an die Altenholzer Verwaltung wenden und sich in eine Interessentenliste aufnehmen lassen. Ein Vorteil dieser frühzeitigen Abfrage besteht darin, dass nachgefragte Grundstücksgrößen bei der Erschließungsstruktur des Gewerbegebietes frühzeitig berücksichtigt werden können. Eine Vergabe der Grundstücke erfolgt sobald die Erschließungskosten und damit auch ein möglicher Grundstückskaufpreis feststehen – voraussichtlich im II. Quartal 2025.